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   BVerwG, 11.03.1987 - 2 B 21.87   

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BVerwG, 11.03.1987 - 2 B 21.87 (https://dejure.org/1987,7785)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1987 - 2 B 21.87 (https://dejure.org/1987,7785)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1987 - 2 B 21.87 (https://dejure.org/1987,7785)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beweisrisikos des Dienstherrn für ungünstige Tatsachenbehauptungen im Zusammenhang mit einer dienstlichen Beurteilung - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Dienstliche Beurteilung als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1987 - 2 B 21.87
    Die geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils von dem in BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78] abgedruckten Urteil des beschließenden Senats hinsichtlich des Beweisrisikos des Dienstherrn für ungünstige Tatsachenbehauptungen im Zusammenhang mit einer dienstlichen Beurteilung könnte selbst dann, wenn eine Abweichung vorläge, nicht zur Zulassung der Revision führen, da es in dem erstrebten Revisionsverfahren darauf nicht ankäme.

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die dienstliche Beurteilung ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil darstellt, und daß die tatsächlichen Grundlagen, auf denen Werturteile beruhen, nicht notwendig in die dienstliche Beurteilung aufzunehmen sind (vgl. BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]).

    Macht der Dienstherr, wie in BVerwGE 60, 245 ff. [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78] dargelegt, seine Werturteile plausibel und nachvollziehbar, "so wird dadurch dem Anspruch des Beamten auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) in einem ausreichenden und zugleich praktikablen, d.h. eine Überforderung des Dienstherrn vermeidenden Umfang genügt".

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1987 - 2 B 21.87
    Die Beschwerde hat keine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufgeworfen, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedürfte und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein würde (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 11.03.1987 - 2 B 21.87
    Die Beschwerde hat keine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufgeworfen, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedürfte und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein würde (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • VGH Bayern, 02.12.2015 - 3 CE 15.2122

    Einstweiliger Rechtsschutz, Dienstpostenbesetzung, Inzidentprüfung, dienstliche

    Mehr kann der Beamte nicht verlangen, weil die Vielzahl von zu Werturteilen führenden Beobachtungen und Eindrücke nicht mit zumutbarem Aufwand protokolliert und festgehalten werden können (vgl. BVerwG, U. v. 26.6.1980 - 2 C 8/78 - BVerwGE 60, 245 - juris - und B. v. 11.3.1987 - 2 B 21/87 - juris).

    Durch den Nachweis bestimmter Einzelereignisse oder ihres Fehlens ist grundsätzlich nicht die Unrichtigkeit der Beurteilung selbst bewiesen (vgl. BVerwG, B. v. 11.3.1987 - 2 B 21/87 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 14.01.1988 - 2 B 64.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Ob die Plausibilität des Gesamturteils dadurch in Frage gestellt wird, daß einzelne Teilwerturteile nicht nachvollziehbar sind, ist nicht rechtsgrundsätzlich, sondern nur unter Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beantworten (vgl. Beschluß vom 11. März 1987 - BVerwG 2 B 21.87 -).
  • VG Gelsenkirchen, 09.04.2008 - 1 K 3751/05

    Beurteilung, Bewährung, Lehrer, Probebeamter, Voreingenommenheit, Befangenheit,

    Grundlegend: BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245; vgl. ferner Urteile vom 27. Oktober 1988 - 2 A 2.87 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 12, vom 31. August 1990 - 6 A 2.8 -, Buchholz 236.1 § 29 SG Nr. 1, vom 16. Mai 1991 - 2 A 4.90 -, juris (Rn. 16 f.), sowie Beschlüsse vom 11. März 1987 - 2 B 21.87 - , juris, und vom 17. März 1993 - 2 B 25.93 -, ZBR 1993, 245, jeweils m.w.N.; vgl. zur Vereinbarkeit dieser Rspr. mit Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 -, DVBl. 2002, 1203.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2011 - 6 A 1392/08

    Neuerstellung der Bewährungsbeurteilung eines Lehrers am Ende der verlängerten

    Sie setzt der vom Verwaltungsgericht unter Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalles, vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 11. März 1987 2 B 21/87 -, juris, getroffenen Einstufung der angeführten Vorkommnisse als nur beispielhaft, lediglich der Erläuterung der Werturteile dienend und damit keiner Beweiserhebung zugänglich nichts Substantielles entgegen, sondern behauptet nur, dass sich die genannten Sachverhalte so nicht zugetragen hätten.
  • VG Frankfurt/Main, 14.12.1992 - IX/1 E 189/90

    Ausstellung einer Regelbeurteilung im Rahmen einer Fürsorgepflicht des

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